Prof. Dr. Christian Thomasius, 16551728 (73 Jahre alt)

Prof. Dr. Christian Thomasius
Name
Prof. Dr. Christian /Thomasius/
Namens-Präfix
Prof. Dr.
Vornamen
Christian
Nachname
Thomasius
Geburt
Ausbildung
Studium der Philosophie
1662
Ausbildung
Studium der Philosophie und Rechtswissenschaft
Beruf
Jurist und Philosoph

Am 31. Oktober 1687, dem Reformationstag, kündigte Thomasius am Tor der Leipziger Universitätskirche unter dem Titel "Discours Welcher Gestalt man denen Frantzosen in gemeinem Leben und Wandel nachahmen solle" eine deutschsprachige Vorlesung an. Wenn es sich auch weder - wie vielfach behauptet - um die erste deutschsprachige Vorlesungankündigung, noch um die erste Vorlesung in deutscher Sprache handelte, löste diese doch ebenso wie eine weitere Vorlesung über die Mängel der aristotelischen Ethik aus dem Jahr 1688 und die zwischen 1688 und 1689 publizierten Monats-Gespräche heftige Reaktionen der führenden Vertreter der Leipziger lutherischen Orthodoxie (Valentin Alberti, August Pfeiffer und Johann Benedikt Carpzov) aus. Thomasius selbst beschreibt die Reaktionen im Abstand von 30 Jahren folgendermaßen:

Als ich für ohngefehr dreyszig Jahren ein teutsch Programma in Leipzig an das schwartze Bret schlug, in welchem ich andeutete, daß ich über des Gracians Homme de cour lesen wolte, was ware da nicht für ein entsetzliches lamentiren! Denckt doch! ein teutsch Programma an das lateinische schwartze Bret der löbl Universität. Ein solcher Greuel ist nicht erhöret worden, weil die Universität gestanden. Ich muste damahls in Gefahr stehen, daß man nicht gar solenni processione das löbliche schwartze Bret mit Weyhwasser besprengte.

In der Folge verschärften sich die Auseinandersetzungen. Der dänische König Christian V. bezichtigte Thomasius des Hochverrats. Thomasius musste sich einer Anklage mit dem Vorwurf des Atheismus erwehren. Die Situation eskalierte mit der Publikation einer Schrift im Jahr 1689, in der Thomasius auf die höfische Politik einzuwirken versuchte und in einem Eherechtsstreit Position gegen den kursächsischen Hof bezog. In der Folge wurde Thomasius im März 1690 mit einem Lehr- und Publikationsverbot in Kurfürstentum Sachsen belegt. Thomasius verließ daraufhin Leipzig und siedelte in das kurbrandenburgische Halle über.

Im April 1690 wurde Thomasius zum Kurfürstlichen Rat ernannt. Er hielt juristische und philosophische Vorlesungen an der Ritterakademie in Halle und wurde so zum Gründungsmitglied der Juristische Fakultät der Friedrichs-Universität Halle, die auf wesentliches Betreiben Thomasius' von Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg gestiftet und am 11. Juli 1694 in der Ratswaage am Halleschen Marktplatz feierlich eröffnet wurde.

Druck der genannten Vorlesung: http://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/32306/3/

Heirat der Eltern
Kirchliche Trauung
Adresse: Thomaskirche
Geburt eines Sohns
Tod einer Schwester
Tod eines Vaters
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaft
1702
Tod einer Mutter
Ereignis
Tod
Ausbildung
Studium der Rechtswissenschaft
1715
Tod
Familie mit Eltern
Vater
Mutter
Heirat Heirat19. September 1664
-10 Jahre
er selbst
Schwester
Schwester
Schwester
Schwester
Bruder
Familie des Vaters mit Maria Weber
Vater
Stiefmutter
Heirat Heirat1653
Familie mit Auguste Christine Heyland
er selbst
Ehefrau
Kirchliche Trauung Kirchliche Trauung17. Februar 1680Leipzig
19 Monate
Sohn
Sohn
Tochter
Tochter
Kirchliche Trauung
Beruf
Gemeinsame Notiz

Am 31. Oktober 1687, dem Reformationstag, kündigte Thomasius am Tor der Leipziger Universitätskirche unter dem Titel "Discours Welcher Gestalt man denen Frantzosen in gemeinem Leben und Wandel nachahmen solle" eine deutschsprachige Vorlesung an. Wenn es sich auch weder - wie vielfach behauptet - um die erste deutschsprachige Vorlesungankündigung, noch um die erste Vorlesung in deutscher Sprache handelte, löste diese doch ebenso wie eine weitere Vorlesung über die Mängel der aristotelischen Ethik aus dem Jahr 1688 und die zwischen 1688 und 1689 publizierten Monats-Gespräche heftige Reaktionen der führenden Vertreter der Leipziger lutherischen Orthodoxie (Valentin Alberti, August Pfeiffer und Johann Benedikt Carpzov) aus. Thomasius selbst beschreibt die Reaktionen im Abstand von 30 Jahren folgendermaßen:

Als ich für ohngefehr dreyszig Jahren ein teutsch Programma in Leipzig an das schwartze Bret schlug, in welchem ich andeutete, daß ich über des Gracians Homme de cour lesen wolte, was ware da nicht für ein entsetzliches lamentiren! Denckt doch! ein teutsch Programma an das lateinische schwartze Bret der löbl Universität. Ein solcher Greuel ist nicht erhöret worden, weil die Universität gestanden. Ich muste damahls in Gefahr stehen, daß man nicht gar solenni processione das löbliche schwartze Bret mit Weyhwasser besprengte.

In der Folge verschärften sich die Auseinandersetzungen. Der dänische König Christian V. bezichtigte Thomasius des Hochverrats. Thomasius musste sich einer Anklage mit dem Vorwurf des Atheismus erwehren. Die Situation eskalierte mit der Publikation einer Schrift im Jahr 1689, in der Thomasius auf die höfische Politik einzuwirken versuchte und in einem Eherechtsstreit Position gegen den kursächsischen Hof bezog. In der Folge wurde Thomasius im März 1690 mit einem Lehr- und Publikationsverbot in Kurfürstentum Sachsen belegt. Thomasius verließ daraufhin Leipzig und siedelte in das kurbrandenburgische Halle über.

Im April 1690 wurde Thomasius zum Kurfürstlichen Rat ernannt. Er hielt juristische und philosophische Vorlesungen an der Ritterakademie in Halle und wurde so zum Gründungsmitglied der Juristische Fakultät der Friedrichs-Universität Halle, die auf wesentliches Betreiben Thomasius' von Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg gestiftet und am 11. Juli 1694 in der Ratswaage am Halleschen Marktplatz feierlich eröffnet wurde.

Druck der genannten Vorlesung: http://digital.slub-dresden.de/werkansicht/dlf/32306/3/

Notiz
Medienobjekt
Prof. Dr. Christian Thomasius
Prof. Dr. Christian Thomasius
Notiz: Von Johann Christian Heinrich Sporleder - http:/www.bildindex.de, Gemeinfrei, https:/commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=213335